Wiederkehrende Intervallprüfung von IBCs mit UN Gefahrgutzulassung
Prüfung von IBC aus Edelstahl (mit Gefahrgutzulassung) – Ablauf nach ADR / Schweiz
Vor Erstinbetriebnahme
Sicht- und Funktionsprüfung durch befähigte Stelle: UN-Typ, Markierung, Armaturen, äußerer Zustand. Erst dann befüllen.
Kleine Intervallprüfung – alle max. 2,5 Jahre
Äußerer Zustand & Korrosion prüfen
Armaturen/Verschlüsse prüfen
Dichtheitsprüfung ≥ 0,2 bar (für Flüssigkeiten)
Ergebnis dokumentieren und am IBC kenntlich machen.
Große Intervallprüfung – alle max. 5 Jahre
Alle Punkte der 2,5-Jahres-Prüfung
Innere/äußere Zustandsprüfung (soweit zugänglich)
Prüfung der Übereinstimmung mit dem zugelassenen UN-Design
Kennzeichnung am IBC (Monat/Jahr, Prüfzeichen der anerkannten Stelle).
Nach Reparatur/Instandsetzung
Edelstahl-IBC nach Schweiß-/Bauteilreparatur wie bei 5-Jahres-Prüfung vollständig prüfen und neu markieren.
Schweiz
SDR/SDV übernehmen diese ADR-Intervalle 1:1; zulässig sind CH-anerkannte Prüfstellen (z.B. Swiss Safety Center). Firmen müssen Prüfberichte bis zur nächsten Prüfung aufbewahren.
Gerne können wir Ihnen Partnerbetriebe in Ihrer Region für die Intervallprüfung empfehlen. Ein bewährter Partnerbetrieb ist die Firma Kasag Trankfahrzeuge AG in 3550 Langnau i.E..