Wiederkehrende Intervallprüfung von IBCs mit UN Gefahrgutzulassung

 

Prüfung von IBC aus Edelstahl (mit Gefahrgutzulassung) – Ablauf nach ADR / Schweiz

  1. Vor Erstinbetriebnahme

    • Sicht- und Funktionsprüfung durch befähigte Stelle: UN-Typ, Markierung, Armaturen, äußerer Zustand. Erst dann befüllen.

  2. Kleine Intervallprüfung – alle max. 2,5 Jahre

    • Äußerer Zustand & Korrosion prüfen

    • Armaturen/Verschlüsse prüfen

    • Dichtheitsprüfung ≥ 0,2 bar (für Flüssigkeiten)

    • Ergebnis dokumentieren und am IBC kenntlich machen.

  3. Große Intervallprüfung – alle max. 5 Jahre

    • Alle Punkte der 2,5-Jahres-Prüfung

    • Innere/äußere Zustandsprüfung (soweit zugänglich)

    • Prüfung der Übereinstimmung mit dem zugelassenen UN-Design

    • Kennzeichnung am IBC (Monat/Jahr, Prüfzeichen der anerkannten Stelle).

  4. Nach Reparatur/Instandsetzung

    • Edelstahl-IBC nach Schweiß-/Bauteilreparatur wie bei 5-Jahres-Prüfung vollständig prüfen und neu markieren.

  5. Schweiz

    • SDR/SDV übernehmen diese ADR-Intervalle 1:1; zulässig sind CH-anerkannte Prüfstellen (z.B. Swiss Safety Center). Firmen müssen Prüfberichte bis zur nächsten Prüfung aufbewahren.

 

Gerne können wir Ihnen Partnerbetriebe in Ihrer Region für die Intervallprüfung empfehlen. Ein bewährter Partnerbetrieb ist die Firma Kasag Trankfahrzeuge AG in 3550 Langnau i.E..